

Terms and Conditions / Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2.
Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in
Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige
berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen
sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften,
mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen
sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. DAW PLUS, Inhaber L. Herbers, Gorch-
4. Abweichende, entgegenstehende
oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
1. Die Angebote von DAW PLUS sind freibleibend. Technische Änderungen
sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren
vorbehalten.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte
Ware erwerben zu wollen.
DAW PLUS ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot
innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei DAW PLUS anzunehmen. Die Annahme kann
entweder schriftlich, elektronisch oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden
erklärt werden.
3. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, wird
DAW PLUS den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung
stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung
kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
4. Der Vertragsschluss erfolgt unter
dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer
von DAW PLUS. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von DAW PLUS
zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes
mit Zulieferern von DAW PLUS.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung
unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
5. Die
Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Käufer alle Angaben und Unterlagen
übergeben hat, welche für die Ausführung des Auftrages notwendig sind. Lieferverzögerungen,
die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen verursacht werden und nicht von
DAW PLUS zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger
Hindernisse zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Dies wird DAW PLUS in wichtigen
Fällen dem Käufer unverzüglich mitteilen.
6. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem
Wege bestellt, wird der Vertragstext von DAW PLUS gespeichert und dem Kunden auf
Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-
§ 3 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält DAW PLUS sich das
Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen
mit Unternehmern behält DAW PLUS sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen
Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde
ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs-
3.
Der Kunde ist verpflichtet, DAW PLUS einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im
Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware
unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel
hat der Kunde DAW PLUS unverzüglich anzuzeigen.
4. DAW PLUS ist berechtigt, bei vertragswidrigem
Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht
nach Ziff. 2. und 3. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
5.
Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern.
Er tritt DAW PLUS bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab,
die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. DAW PLUS nimmt
die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung
ermächtigt. DAW PLUS behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der
Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug
gerät.
6. Die Be-
§ 4 Vergütung
1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Der Kaufpreis versteht sich
inklusive gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zzgl. Versandkosten, u. U. Nachnahmegebühren
etc. soweit nicht anders angegeben. Je nach Versandart errechnen sich die Versandkosten
in Abhängigkeit von Größe, Gewicht und Anzahl der Pakete.
2. Alle Rechnungen sind
sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt,
wenn DAW PLUS über den Betrag verfügen kann. Wechsel oder Schecks werden nur nach
Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung
als Zahlung.
Im Falle eines Zahlungsverzuges hat der Kunde während des Verzugs die
Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Unternehmer haben im
Falle eines Zahlungsverzuges während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 9% über
dem Basiszinssatz zu verzinsen.
3. DAW PLUS behält sich vor, Bestellungen nur gegen
bestimmte Zahlungsarten abzuwickeln. Die für die Bestellung möglichen Zahlungsarten
werden mündlich, schriftlich oder elektronisch bei Angebotsanforderung oder bei der
Auftragsbestätigung mitgeteilt.
4. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung
der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.
5. Der Kunde hat ein Recht
zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden
oder durch DAW PLUS anerkannt wurden.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur
ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Abnahme
1. Dem Unternehmer obliegen die Untersuchungspflichten des § 377 HGB.
2.
Nimmt ein Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so ist der Verkäufer berechtigt, wahlweise
auf Abnahme zu bestehen oder 15% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens-
3. Gerät der Käufer in Annahmeverzug,
so ist DAW PLUS berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich,
bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs
hat der Käufer an DAW PLUS für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis
pro Monat pauschal 50,00 Euro zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich
in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden
sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor,
diese geltend zu machen.
§ 6 Gefahrübergang
1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf
mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst
zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
2.
Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe
der Sache auf den Käufer über.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im
Verzug der Annahme ist.
§ 7 Gewährleistung
1. Ist der Käufer Unternehmer, leistet DAW PLUS für Mängel der
Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2.
Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. DAW PLUS ist jedoch berechtigt,
die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile
für den Verbraucher bleibt.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich
nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des
Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere
bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4.
Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen
ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des
Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen,
insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels
und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Verbraucher müssen DAW PLUS innerhalb
einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand
der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten.
Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei DAW PLUS.
Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte
zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des
Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft
den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum
Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei
gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit
der Sache.
5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts-
Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz,
verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt
sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt
nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
6. DAW PLUS übernimmt
keine Gewähr für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung,
Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung
entstanden sind. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand,
Blitzschlag, Explosion oder stromnetzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller
Art, falscher oder fehlender Programm-
7. Die Gewährleistung erlischt, wenn der
Käufer Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen
lässt, die nicht von uns autorisiert wurden.
8. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist
ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei
Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist
ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde DAW PLUS den Mangel
nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 4 dieser Bestimmung).
9. Ist der Käufer Unternehmer,
gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers
als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers
stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
10. Erhält
der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist DAW PLUS lediglich zur Lieferung
einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der
Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
11. Garantien
im Rechtssinne erhält der Kunde durch DAW PLUS nicht. Herstellergarantien bleiben
hiervon unberührt.
§ 8 Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt
sich die Haftung von DAW PLUS auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen,
unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen
der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von DAW PLUS.
Gegenüber Unternehmern
haftet DAW PLUS bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten
nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden
aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei DAW PLUS zurechenbaren
Körper-
3. Schadensersatzansprüche
des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware.
Dies gilt nicht, wenn DAW PLUS Arglist vorwerfbar ist.
4. Der Kunde erwirbt bei DAW
PLUS ein aus einzelnen Komponenten, individuell zusammengestelltes System. An der
Ware durch den üblichen Zusammenbau entstandene Spuren wie leichte Kratzer, kleinere
Schraubspuren etc. stellen keinen Mangel am Produkt dar.
5. Beim Kauf technischer
Produkte verpflichtet sich der Besteller die Produkte gemäß Bedienungsanleitung bzw.
Handbuch zu behandeln. Für Schäden, welche durch unsachgemäße Behandlung entstanden
sind, können keine Ansprüche geltend gemacht werden. Für technische Produkte gelten
ergänzend die jeweils beigefügten Garantiebestimmungen, so vorhanden.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen
des UN-
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-
3.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz
oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren
wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
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